Der Kita-Gutschein Berlin
Mit dem Kita-Gutschein übernimmt das Land Berlin einen Großteil der Kosten für die Betreuung. So müssen sich auch Eltern mit geringen finanziellen Mitteln keine Sorgen um die Betreuungskosten machen. Dies kommt insbesondere auch denen zu Gute, die studieren oder eine Ausbildung absolvieren.
So funktioniert der Kita-Gutschein in Berlin
Ab dem ersten Lebensjahr haben Kinder in Berlin den Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte. In welchem Umfang die Kinderbetreuung stattfindet, hängt dabei vom Bedarf der Eltern ab, welcher individuell ermittelt wird. Generell gilt jedoch ein Anspruch auf mindestens eine Halbtagsbetreuung von vier bis fünf Stunden täglich ab dem ersten Lebensjahr. Diese Länge steigt in den letzten drei Jahren vor der Einschulung auf fünf bis sieben Stunden am Tag an. Studierende Eltern erhalten in der Regel einen Gutschein, der zu verlängerter Betreuung berechtigt. Je nach Fall sorgen auch pädagogische, familiäre oder soziale Bedingungen dazu, dass Eltern das Recht auf eine Teil- bis Vollzeitbetreuung über den Kita-Gutschein erhalten. Weitere Informationen zum Studieren mit Kind in Berlin erhalten Sie hier.
So beantragen Sie den Kita-Gutschein
Der Antrag für den Gutschein erfolgt über das Jugendamt des jeweiligen Wohnbezirkes oder online. Hierfür müssen einige Dokumente eingereicht werden, damit der Betreuungsbedarf bestimmt werden kann. Hierzu gehören unter anderem Einkommensnachweise, eine Meldebescheinigung, die Geburtsurkunde des Kindes und Nachweise bezüglich Arbeitslosengeld, Kindergeld oder BAföG. Studierende müssen außerdem eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen. Welche Dokumente genau vorgelegt werden müssen, wird außerdem genau vom Jugendamt angegeben.
Mit dem Kita-Gutschein auf die Suche nach einer Betreuungseinrichtung gehen
Grundsätzlich haben Sie über den Kita-Gutschein eine freie Auswahl. Sie können sich über passende Kindertagesstätten erkunden. Für studierende Eltern hat dieses Programm außerdem den Vorteil, dass er auch für die Einrichtungen des Studierendenwerkes gültig ist, die in der Regel möglichst nahe an der Hochschule liegen, um den studentischen Alltag in Berlin mit Kind, auch finanziell, zu erleichtern. Ihr Kind kann also jede Kita besuchen, solange dort freie Plätze vorhanden sind. Das Jugendamt kann hier bei der Suche behilflich sein und Ihnen Einrichtungen mit ausreichend Kapazitäten nennen.
Der Elternbeitrag
Bis zu den letzten drei Jahren vor Schulbeginn fällt für die Eltern ein Beitrag an, mit dem sie sich an den Betreuungskosten beteiligen. Dieser ist abhängig von Einkommen, Vermögen und Umfang der Betreuung. Ermäßigungen gibt es außerdem falls bereits ein Geschwisterkind angemeldet ist. In den letzten Jahren entfällt dieser Elternbeitrag und Sie müssen lediglich für die Versorgung Ihres Kindes aufkommen.
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