Job als Babysitter:in – was es zu beachten gilt

Babysitter

Die höchste Inflation seit Jahren klopft gerade an die Tür und sorgt dafür, dass sich viele Bürger:innen überlegen einen Nebenjob zu machen. Neben Tätigkeiten wie Regale einräumen und Foren befüllen stehen Babysitter-Jobs ganz hoch im Kurs, denn diese ist denkbar einfach: auf Kinder aufpassen, und darauf achten, dass ihnen nichts passiert. Doch auch hier gibt es einiges zu beachten. Das Wichtigste erfahren Sie in diesem Artikel.

Kinder haben einen eigenen Charakter

Es wäre denkbar einfach, wenn alle Kinder gleich wären und man die eine goldene Regel anwenden könnte, um mit ihnen umzugehen. Die Realität ist jedoch anders und somit bedürfen die unterschiedlichen Charaktere auch einer unterschiedlichen Betreuung. Während manche Kinder eher ruhig sind und allein spielen wollen, während sich Babysitter:innen eine Serie ansehen können, wollen andere wiederum Aktion. Hier gilt dann rausgehen, herumtoben und auch ein Spielplatzbesuch sollte nicht ausbleiben. Es ist also wichtig, dass Sie, wenn Sie mit dem Gedanken spielen, auf Kinder aufzupassen, die nötige Empathie besitzen, um sich in die kleinen Köpfe hineinversetzen zu können.

Gesetzliches Mindestalter

Bereits in jungen Jahren ist es möglich als Babysitter:in zu arbeiten. Doch auch hier gibt es Regeln, die von den Betreuer:innen, aber auch von den Eltern eingehalten werden müssen. Der Paragraph 5, Absatz 3 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) schreibt vor, dass das gesetzliche Mindestalter von Babysitter:innen bei 13 Jahren liegt. Hierbei ist die Voraussetzung allerdings, dass eine schriftliche Einwilligung der Eltern vorliegt und eine Arbeitszeit von maximal zwei Stunden täglich (im Zeitraum von 08:00 und 18:00 Uhr) nicht überschritten wird. Wöchentlich dürfen die Babysitter:innen in diesem Alter nicht länger als maximal 10 Stunden arbeiten – in den Schulferien auch etwas länger. Ab einem Alter von 15 Jahren ist es dann möglich, zwischen 06:00 und 20:00 Uhr zu arbeiten. In den Ferien darf diese Tätigkeit sogar wie ein Vollzeitjob, also acht am Tag, ausgeführt werden. Generell ist es wichtig darauf zu achten, dass die Schulpflicht nicht verletzt wird.

Berufung in der Familie testen

Wer als Babysitter:in arbeiten will, aber noch keine Erfahrungen in diesem Bereich hat, kann rasch nervös werden. Immerhin sind es fremde Kinder und man weiß einfach nicht so genau, was auf einen zukommt. Um diese Situationen zu „üben“, bietet sich daher an, in der eigenen Familie anzufangen. Sicherlich gibt es das eine oder andere Kind, auf das man einmal aufpassen kann. Es bietet sich vor allem an, mit einem kürzeren Zeitraum anzufangen und sich dann zu steigern, um nicht gleich in das eiskalte Wasser geschmissen zu werden. Am besten ist es, wenn man diese ersten Versuche bei verschiedenen Kindern ausübt, um sicherzugehen, dass auch verschiedene Charaktere kein Problem sind. Sollte das funktionieren, steht dem Nebenjob nichts mehr im Weg.

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